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Was ist das One-Stop-Shop-Portal?

OSS

13.4.2022

Hierbei handelt es sich um die Entwicklung eines Mini-One-Stop-Shop-Portals (MOSS). Dieses wird nun auf alle Dienstleistungen ausgeweitet, die in einem Mitgliedstaat erbracht werden, in dem der Dienstleister nicht ansässig ist, sowie auf innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und Fernverkäufe von geringwertigen Waren, die aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführt werden und an nicht steuerpflichtige Personen („Verbraucher“) mit Wohnsitz in der Europäischen Union verkauft werden.

Nach der Erweiterung des Mini-One-Stop-Shops (MOSS) zum One-Stop-Shop (OSS) ist VATMOSS die einzige Anlaufstelle, die sowohl die Funktionen des Mini-One-Stop-Shops (MOSS), von denen einige über den 30. Juni 2021 hinaus anwendbar bleiben, als auch die des One-Stop-Shops (OSS) integriert.

Ab dem 1. April 2021, dem Beginn der Vorregistrierungsphase, können sich die Steuerpflichtigen für den One-Stop-Shop (OSS) anmelden und damit beginnen, ihre Tätigkeiten zu melden, die ab dem 1. Juli 2021 unter die Sonderregelungen fallen. Ab dem 1. April 2021 stehen alle Dokumente und Tools der VATMOSS-Anwendung zur Verfügung, die es Steuerpflichtigen ermöglichen, sich für den One-Stop-Shop (OSS) in Luxemburg zu registrieren.

Ab dem 1. Juli 2021 wird der Anwendungsbereich der Sonderregelung für nicht in der EU ansässige Steuerpflichtige auf alle Dienstleistungen ausgeweitet, die an Verbraucher mit Wohnsitz in der EU erbracht werden und gemäß den Vorschriften über den Ort der Besteuerung der Dienstleistung in einem Mitgliedstaat erbracht werden.

In der Praxis

Steuerpflichtige, die Luxemburg als Mitgliedstaat der Mehrwertsteueridentifizierung wählen, müssen mittels der VATMOSS-Anwendung einen Registrierungsantrag über das Mini-One-Stop-Shop-Portal in Luxemburg ausfüllen.

Hierzu müssen Sie:

  • ein professionelles LuxTrust-Zertifikat in Form einer professionellen Karte (smartcard pro) oder eines professionellen USB-Sticks (signing stick pro) mit ihren Identifikationsinformationen bestellen;
  • die Zugangsrechte zu eTVA erhalten, indem sie einen entsprechenden Antrag für den Zugang zum eTVA-System mittels des professionellen LuxTrust-Zertifikats bei der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA (AED) ausfüllen (siehe Anhang).

Erforderliche Informationen:

Um sich für den Mini-One-Stop-Shop zu registrieren, müssen Unternehmen, innerhalb oder außerhalb der EU, dem Mitgliedstaat ihrer Mehrwertsteuerregistrierung, in diesem Fall Luxemburg, auf elektronischem Wege bestimmte Informationen übermitteln (für bereits registrierte Steuerpflichtige werden bestimmte Daten automatisch aus dem nationalen System abgerufen):

  • die individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, die von dem Mitgliedstaat erteilt wurde, in dem die Registrierung vorgenommen wurde;
  • der Name des Unternehmens oder die Handelsbezeichnung;
  • die vollständige Postanschrift des Unternehmens;
  • das Land, in dem sich der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet;
  • die E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen sowie etwaige Websites;
  • der Name der Kontaktperson;
  • die Telefonnummer der Kontaktperson;
  • die IBAN- oder OBAN-Nummer und der BIC-Code des Bankkontos des Unternehmens;
  • das Anfangsdatum der Anwendung des Verfahrens;
  • das Antragsdatum für das Verfahren;
  • die Art der erbrachten Leistungen (Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen) sowie eine Beschreibung dieser Dienstleistungen.

Unternehmen, die sich innerhalb der EU für das Verfahren registrieren, müssen zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:

  • die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern oder, falls nicht vorhanden, die Steuerregistrierungsnummern der verschiedenen Betriebsstätten außerhalb des Mitgliedstaates, in dem die Registrierung vorgenommen wurde, unabhängig davon, ob diese Betriebsstätten Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen erbringen oder nicht;
  • die Adressen und kommerzielle Zwecke dieser Betriebsstätten;
  • die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern, die als nicht ansässiger Steuerpflichtiger von den Mitgliedstaaten erteilt wurden, in denen das Unternehmen registriert, aber nicht ansässig ist (z.B., wenn es dort für den Fernverkauf registriert ist).

Unternehmen, die außerhalb der EU registriert sind, müssen außerdem Folgendes vorlegen:

  • ihre nationale Steuernummer;
  • eine elektronische Bestätigung, dass sie keine physische Präsenz auf dem Gebiet der EU besitzen.

Datum des Inkrafttretens der Registrierung:

Die Registrierung für das Verfahren tritt am ersten Tag des Quartals in Kraft, das auf den Registrierungsantrag des Steuerpflichtigen folgt. Als Datum des Registrierungsantrags gilt der Tag, an dem der Steuerpflichtige alle Registrierungsdaten über das Webportal einreicht.

Meldefristen:

Der Steuerpflichtige muss für jedes Quartal innerhalb von 20 Tagen nach Ablauf des Meldezeitraums eine Mehrwertsteuererklärung über VATMOSS einreichen, d.h. spätestens:

  • am 20. April für den ersten Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März;
  • am 20. Juli für den zweiten Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni;
  • am 20. Oktober für den dritten Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September;
  • am 20. Januar für den vierten Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember.

Auch die Zahlung der Mehrwertsteuer muss bis zu diesem Datum bei der Mehrwertsteuerbehörde eingegangen sein. Wenn Sie die Fristen nicht einhalten, erhalten Sie Mahnungen und können sogar vom One-Stop-Shop-Verfahren ausgeschlossen werden.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Registrierung zu unterstützen. Im Folgenden finden Sie außerdem einige nützliche Links und rechtliche Hinweise, welche die oben zusammengefassten Informationen vervollständigen:

https://pfi.public.lu/fr/professionnel/tva/oss.html

https://pfi.public.lu/fr/professionnel/tva/oss/oss2.html

https://guichet.public.lu/fr/entreprises/fiscalite/tva/vatmoss/vatmoss-inscription.html

https://guichet.public.lu/fr/entreprises/fiscalite/tva/vatmoss/vatmoss-inscription.html

Règlement (UE) n° 967/2012 du 9 octobre 2012 modifiant le règlement d'exécution (UE) N° 282/2011

Règlement d'exécution (UE) n° 815/2012 de la Commission du 13 septembre 2012 - Application du règlement (UE) n° 904/2010

Règlement CE N° 1042/2013 du Conseil du 7 octobre 2013 modifiant le règlement d'exécution (UE) n° 282/2011

Directive 2008/8/CE du Conseil du 12 février 2008